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Rauchwarnmelderpflicht auch in Baden-Württemberg

Rauchwarnmelder retten leben! Im Juli 2013 ist nun auch in Baden-Württemberg eine Rauchwarnmeldepflicht in der Landesbauordnung im Wohnbereich verankert worden. Für neu errichtete Wohngebäude gilt die Regelung ab sofort. Für Bestandsbauten gilt eine Frist zur Nachrüstung bis Ende 2014.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelderpflicht entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Landesregierung:

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/

 

Ein kürzlich eher zufällig gefundenes Beispiel wie nützlich Rauchwarnmelder sein können :

http://www.badische-zeitung.de/endingen/brand-in-treppenhaus-rauchmelder-verhindert-schlimmeres

 

Schlagzeilen

Rauchwarnmelderpflicht auch in Baden-Württemberg

Rauchwarnmelder retten leben! Im Juli 2013 ist nun auch in Baden-Württemberg eine Rauchwarnmeldepflicht in der Landesbauordnung im Wohnbereich verankert worden. Für neu errichtete Wohngebäude gilt die Regelung ab sofort. Für Bestandsbauten gilt eine Frist zur Nachrüstung bis Ende 2014.

 

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