Ereignisse wie schwere Unwetter und daraus resultierende Hochwasser machen eine Warnung der Bevölkerung auch in Friedenszeiten notwendig. Aber auch beispielsweise Gefahrstoffaustritte, Großbrände oder Amoklagen können Gründe für eine Warnung sein.
Da der Weckeffekt nach wie vor am besten mit Sirenen erreicht wird, setzt die Gemeinde Freiamt ebenfalls Sirenen zur Warnung der Bevölkerung ein. Diese sind zum einen unabhängig vom öffentlichen Mobilfunknetz und können jederzeit umgehend von den Behörden eingestzt werden. Außerdem wird mit ihnen die gesamte Bevölkerung erreicht ohne das von der Bevölkerung selbst Maßnahmen zum Empfang der Warnung getroffen werden müssen.
Derzeit nutzt die Gemeinde mehrere Sirenen des Typs E57, welche nach der Auflösung des Bundesweiten Sienennetzes vom Bund übernommen wurden. Ein weiterer Ausbau des Sirenensystems ist in Planung. Mit den neue Sirenen wird es auch möglich sein Sprachdurchsagen zu tätigen, wodurch nach dem Weckeffekt auch schon die ersten Anweisungen geben werden können.
Aktuell werden in Freiamt folgende Sirenensignale verwendet:
Warnung der Bevölkerung:
Ertönt diese Signal, so besteht eine akute Gefahr für die Bevölkerung. Es besteht aus einem einminütigen Heulton. Auslösegründe können beispielsweise unmittelbar beforstehende schwere Unwetter, Gefahrstoffaustritte, Amoklagen, Hochwasser oder anderweitige Großschadenslagen und Katastrophen sein.
Handlungsempfehlung;
- Es ist Ruhe zu bewahren
- Insbesondere schwerhörige und hilfsbedürftige Nachbarn sind zu informieren
- Geschlossene schützende Gebäude sind aufzusuchen
- Fenster und Türen sind zu schließen
- Lüftungen und Klimaanlagen sind abzuschalten
- Zur weiteren Informationen sind Radio und Fernsehen einzuschalten, sowie ein lokaler Sender einzustellen
- ggf. weitere Informationen auch über Warnapps einholen
- Auf Lautsprecherdurchsagen achten
- Den Anweisungen der Behörden folgeleisten
Entwarnung:
Ertönt diese Signal, besteht für die Bevölkerung keine Gefahr mehr. Es besteht aus einem einminütigen Dauerton. Es wird zur Aufhebung aller Gefahren verwendet. Bestehen mehrere Gefahren und es werden nur einzelne aufgehoben, wird nur über Radio, Fernsehen usw. entwarnt.
Handlungsempfehlung:
- Die schützenden Räumlichkeiten dürfen verlassen werden
- Es ist weiterhin auf Anweisungen über Radio und Fernsehen zu achten.
Feueralarm:
Dieses Signal dient der Alarmierung von Einsatzkräften der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes. Es besteht aus einem einminütigen Dauerton, welcher zwei mal für 7,5 Sekunden unterbrochen wird. Für die allgemeine Bevölkerung besitzt es keine Bedeutung. Da die Feuerwehr im Regelfall über Funkmeldeempfänger alarmiert wird, dient dieses Signal lediglich als Rückfallebene und für Großschadenslagen.
Probealarme:
- Das Signal Feueralarm wird jeden ersten Freitag im Monat um ca. 12 Uhr getestet
- Die Signale "Warnung der Bevölkerung" und "Entwarnung" werden am "Bundesweiten Warntag" dem 2. Donnerstag im September getestet. Dieser wird auf dieser Seite im Vorraus angekündigt.
Die Sirenensignale als zusammengefasstes Merkblatt finden sie hier.
Weitere hilfreiche Links:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Aktuelle Warnungen in Deutschland